Maut für Fahrzeuge >3,5t tzGm

Mauterweiterung ab 01. Juli 2024

GaLaBau betroffen - Helfen Sie uns jetzt, dagegen anzugehen

Trotz zahlreicher mündlicher und schriftlicher Interventionen bei politisch Verantwortlichen und eines juristischen Gutachtens, das die Position unseres Berufsstandes bestätigt, bleibt das FDP-geführte Verkehrsministerium stur bei seiner Haltung, unsere Branche nicht als „mit dem Handwerk vergleichbare Branche“ in die sog. BALM-Liste aufzunehmen. Die Aufnahme in diese Liste ist Voraussetzung für die Mautbefreiung von Fahrten mit Fahrzeugen >3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse zum Material- und Gerätetransport. Ausschlaggebend ist dabei einzig die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, die allein größer als 3,5 t sein muss, um eine Mautpflicht zu bedingen. Dies gilt insbesondere auch bei Gespannen.

Bundesverband und Landesverbände werden auf allen Ebenen - juristisch, politisch und via Presse bzw. Social Media -
gegen die Ignoranz und Arroganz der Ministerialbürokratie,
gegen immer neue Kostensteigerungen und Bürokratieaufbau und
für eine gerechte Behandlung unserer Branche und unserer Betriebe kämpfen

Wir bitten Sie hierbei um Ihre Unterstützung:
Nutzen Sie Ihre Kontakte zu Politiker*innen, Medien und Ihre Social Media-Kanäle, um die Forderung nach einer fairen grundgesetzkonformen Gleichbehandlung unserer – Ihrer - Betriebe sowohl gezielt als auch flächendeckend zu verbreiten und die Verantwortlichen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Vernunft zu bringen.

Weitere Informationen und FAQs zum Thema finden Sie auf der bundesweit einheitlichen Info-Seite:

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