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Vergabe

Vergabe -VOB

 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) – Ausgabe 2019 – 
Bekanntmachung vom 31. Januar 2019

Einführungserlass zur Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019)

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen:

Die VOB/A (DIN 1960) enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.

Die VOB/B (DIN 1961) enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen für das öffentliche Bauen.

Durch die VOB/C, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) werden Abrechnungsregelungen fachbezogen für alle wichtigen Baugewerke definiert.
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Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) Stand 2019

Das VHB setzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Es schafft die Voraussetzung für eine weitestgehend einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren und wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt.
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Bauvertrag

für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - Ausgabe 2018

Downloads 

FLL Mustervertrag BGL  PDF  

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FLL Bauvertrag ausfüllbar  PDF  

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Anleitung Firmenlogo einfügen  PDF  

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Anhang B Muster Widerrufsbelehrung  PDF  

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ZTV-Wegebau

Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen für den Bau
von Wegen und Plätzen außerhalb
von Flächen des Straßenverkehrs

Präqualifizierung

Präqualifizierung:  PQ
Die Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags darf nur an geeignete Bieterinnen und Bieter erfolgen. Vorgaben hierzu enthält § 6 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A).

Unternehmen müssen daher dem öAG gegenüber ihre Eignung dokumentieren. Gemäß § 6 VOB/A geschieht dieses durch Vorlage von Einzelnachweisen oder mit Hilfe der Präqualifizierung: Durch eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung seiner Eignung lässt sich ein Unternehmen präqualifizieren. Dessen Eignung ist damit im Wesentlichen bereits nachgewiesen.

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FLL

Normen und Regelwerke

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) ist das 1975 gegründete Wissenschaftsnetzwerk der Grünen Branche und ist als gemeinnütziger Verein Herausgeber von Regelwerken, Veranstalter von Fachtagungen und Zertifizierungsstelle für Baumkontrolleurinnen und Baumkontrolleure und Spielplatzprüferinnen und Spielplatzprüfer.

Rund 500 Fachprofis erarbeiten in 65 Ausschüssen FLL-Regelwerke, Branchenempfehlungen und Fachberichte. 120 FLL-Publikationen sind Grundlage für die tägliche Arbeit von Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Produktions- und Ausführungsbetrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, Baumpflegebetrieben, Planungsbüros und Sachverständigen. Die FLL-Regelwerke sind streng produkt-, system- und verfahrensneutral und entsprechen den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Normung (DIN). Sie genießen daher als Normenwerk eine hohe Akzeptanz in der Grünen Branche.

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)

Heinz Schomakers

Normen und Regelwerke
+49 2224 7707-48