Multi-Risk-Versicherung
In der Multi-Risk-Police können die wichtigsten Sach-Risiken eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes innerhalb eines Vertrages zusammengefasst werden. Hierbei ist eine individuelle Zusammenstellung der einzelnen Bausteine möglich, so dass für jeden Betrieb der passende Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden kann.
Folgende Bausteine sind erhältlich:
Feuer-Versicherung:
Für die gesamte Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen
Gebäude-All-Gefahren-Versicherung:
Für benannte Objekte
Mut- und böswillige Beschädigung, Innere Unruhe, Streik/Aussperrung, Vandalismus:
Für die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen u. inkl. Arbeitsmaschinen
Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel:
Für die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen (ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
Elektronik:
Für die Gesamte Elektronik (inkl. Laptops, Funk und Handy/Smartphone)
Überschwemmung:
Für die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen (ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
Erdsenkung/Erdrutsch/Lawinen/Vulkanausbruch:
Für die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen (ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Unbenannte Gefahren:
Für die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren/Handelsware inkl. Pflanzen (ohne selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Transport / Werkverkehr:
Für das gesamte betriebliche Ladegut
Maschinen-Teil-Versicherung (MTV):
Für alle benannte Arbeitsmaschinen
Maschinenbruch für Arbeitsmaschinen (ohne innere Betriebsschäden. ABMG mit Klausel 51):
Für alle benannte Arbeitsmaschinen
Maschinenbruch für Arbeitsmaschinen (mit inneren Betriebsschäden. ABMG):
Für alle benannte Arbeitsmaschinen
Mietmaschinenversicherung:
mit einer variabel zu vereinbarenden Höchstentschädigung
Bauleistungsversicherung für Aussenanlagen:
Bis zu einem Auftragswert von € 1.000.000,--
Die wesentlichen Besonderheiten unseres Konzeptes sind:
Verzicht auf Anrechnung von Unterversicherung
Mehrkosten infolge Preissteigerungen, Wiederherstellungsbeschränkungen, sowie durch Überstunden- / Sonderschichtenzulagen und für Leihmaschinen
Handelsware gilt mitversichert
Überspannungsschäden nach Blitz ohne Selbstbehalt
Be- und Entladeschäden gelten mitversichert
Verzicht auf die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen