Häufig gestellte Fragen

Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2024:

BGL SETZT SICH AUF HÖCHSTER EBENE FÜR EINE MAUTBEFREIUNG DES WERKVERKEHRS IM GALABAU EIN

Gemeinsam setzen die Verbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus in Deutschland alles daran, die drohende neue Maut für den GaLaBau zu verhindern.  Wir halten Sie hier auf dem Laufenden!

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. So sieht es das überarbeitete Bundesfernstraßenmautgesetz vor.  Während der Werkverkehr des Handwerks von der erweiterten Maut ausgenommen ist, soll dies bislang nicht für den GaLaBau gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) argumentiert, dass der GaLaBau zur Landwirtschaft zähle und damit nicht unter die sogenannte „Handwerkerausnahme“ fallen könne.

Der BGL ist entschieden anderer Auffassung und kämpft seit langem für eine Klarstellung, dass der GaLaBau Tätigkeiten ausübt, die mit dem Handwerk vergleichbar sind. Das Gesetz sieht eine solche Öffnungsklausel vor.

Aus der Sicht des BGL ist es völlig unverständlich, weshalb das Ministerium bislang an seiner Argumentation festhält.

Dies öffnet einer auch rechtlich problematischen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrungen die Tür. Diese Auffassung wird ausdrücklich auch von Seiten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) geteilt. Der GaLaBau soll damit nicht zum Handwerk umgeschlüsselt werden. Vielmehr muss er von Seiten des BMDV als vergleichbar mit dem Handwerk eingestuft werden.

Der BGL hat in zahlreichen Schreiben und Gesprächen mit Spitzenpolitiker*innen auf die Problematik hingewiesen und ist zudem in Kontakt mit der Leitung des BMDV. Der Bundesverband war mit einem Stand auf dem FDP-Bundesparteitag in Berlin vertreten und hat dazu Gespräche auf höchster Ebene geführt. Auch die Landesverbände nutzen ihre politischen Kontakte.


Merkblätter und Download-Unterlagen

Merkblätter und Download-Unterlagen stellt der BGL zur Verfügung.

FAQ

Wo finde ich als GaLaBau-Betrieb immer die aktuellsten Informationen zur Maut?

Wir tragen für die GaLaBau-Betriebe hier auf diesen Seiten alle relevanten Informationen zusammen. Hier stellen wir Ihnen auch Links zum Mautverfahren und den wichtigsten Anlaufstellen (insb. Toll Collect) zur Verfügung.

Ist das Thema Maut für GaLaBau-Betriebe relevant?

Ja –  für GaLaBau-Betriebe, die leichte Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen auf Bundesstraßen und Autobahnen bewegen, besteht seit 1. Juli 2024 eine Mautpflicht. Die Handwerkerausnahme greift für die GaLaBau-Betriebe nach Ansicht des zuständigen Bundesverkehrsministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) nicht.

Ist der GaLaBau mautfrei für Winterdienst und Straßenunterhaltungsdienst im öffentlichen Auftrag?

Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, sind von der Mautpflicht befreit (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Bundesfernstraßenmautgesetz). Diese Befreiung gilt auch für die Fahrzeuge des GaLaBau, die (nur) zeitweilig im Auftrag der öffentlichen Hand zur Erbringung solcher Dienstleistungen eingesetzt werden.
Beispiele mautbefreiter Tätigkeiten im öffentlichen Auftrag:
- Winterdienst
- Pflege des Straßenbegleitgrüns bzw. von Randstreifen
- Pflege von Gehölzen an Straßen
- Straßenreinigung
- Beseitigung von Schlaglöchern
- Unterhaltung von Betonplatten

Was ist die „Handwerkerausnahme“?

Für Handwerker gilt die sogenannte „Handwerkerausnahme“, wonach Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen von der Maut befreit sind, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Darüber hinaus gilt die Ausnahme, wenn die Fahrt der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern dient und diese Beförderung nicht gewerblich erfolgt.

Gehört der GaLaBau zu den Ausnahmefällen?

Nein, bisher nicht - Das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hatte im März 2024 eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten erstellt, die mit ihren betroffenen Fahrzeugen von der LKW-Maut für leichte Nutzfahrzeuge befreit sind. Diese Liste enthält 163 anerkannte Ausbildungsberufe. Leider ist darin der Beruf "Gärtner/Gärtnerin - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau" nicht enthalten.

Der BGL kämpft weiterhin für eine entsprechende Aufnahme der GaLaBau-Betriebe. Zudem gibt es bereits Betriebe, die sich für den Klageweg entschieden haben und eine juristische Entscheidung über die Aufnahme herbeiführen werden.

Was muss ich wann tun, um mich auf die Maut vorzubereiten?

Wenn Sie regelmäßig Mautstrecken nutzen, registrieren Sie sich mit Ihrem betroffenen Fahrzeug auf der Internetseite von Toll Collect GmbH und bestellen Sie kostenfrei entweder eine OBU oder eine Windshield-OBU. Sobald Sie die Bestätigung von Toll Collect erhalten haben, können Sie einen Termin bei einem der 1300 Servicepartner von Toll Collect für den Einbau (OBU) oder die Aushändigung der Windshield-OBU vereinbaren.

Alle Informationen zur Registrierung und den Abläufen der neuen Maut finden Sie auf Toll Collect | Lkw-Maut in Deutschland (toll-collect.de). 

Soll ich mir eine "On-Board-Unit“ (OBU) in mein betroffenes Fahrzeug einbauen lassen?

Ja, wenn nicht nur sehr selten mautpflichtige Strecken genutzt werden. Diese sind ebenso wie die „Windshield“-OBUs bei der Toll Collect GmbH erhältlich (nur der Einbau beim Servicepartner ist kostenpflichtig). Werden kaum mautpflichtige Strecken genutzt, kann die Zahlung der Maut auch über eine Online-Einbuchung oder die Toll Collect App erfolgen.

Würde mich die Handwerkerausnahme bei jeder Fahrt von der Mautpflicht befreien?

Nein - auch wenn die Fahrzeuge des Garten- und Landschaftsbaus unter die Handwerkerausnahme fallen würden und in die Liste des BALM aufgenommen werden sollten, bleiben Fahrten mautpflichtig, die nicht dem Werkverkehr dienen.

Das heißt, wenn keine Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen erfolgt, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt, erfolgt für die Fahrzeuge der Handwerksbetriebe bzw. der mit Handwerk vergleichbaren Betriebe keine Mautbefreiung. Wird also z. B. eine Leerfahrt mit einem sonst von der Maut befreiten Fahrzeug unternommen, bleibt die Mautpflicht trotz Handwerkerausnahme bestehen.

Darf der Arbeitgeber ein Bußgeld für den Mautverstoß des angestellten Fahrers übernehmen?

Ja, das darf er grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Einen Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer aber nicht. Steuerlich kann die Bußgeldzahlung mglw. als Arbeitslohn angesehen werden und für den Fahrer einen geldwerten Vorteil darstellen. Dies hängt von den jeweiligen Umständen ab und sollte im Einzelfall z. B. durch den Steuerberater geprüft werden.

Für welche Fahrzeuge gilt die erweiterte Mautpflicht ab 1.7.2024? Ist z. B. ein Transporter unter 3,5 t tzGm mit Hänger (insgeamt unter 7,5 t tzGm) mautpflichtig - ja oder nein?

Die erweiterte Mautpflicht gilt für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Entscheidend ist bei diesem Beispiel nur das Motorfahrzeug für die Mautpflicht. Hat dieses weniger oder gleich 3,5 t tzGm, besteht auch mit Anhänger weiterhin keine Mautpflicht.

Gilt die Maut auch auf Fahrzeug-Gespanne?

Gespanne, die von einem Motorfahrzeug mit weniger oder gleich 3,5 Tonnen tzGm (F.1 im Fahrzeugschein) betrieben werden, bleiben somit mautfrei.
Besteht jedoch eine Fahrzeugkombination aus einem Motorfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen tzGm und einem Anhänger mit einer entsprechenden tzGm, die zu einem Gesamt-tzGm von 7,5 Tonnen tzGM führt, ist diese Kombination mautpflichtig und kann nicht unter der Handwerkerausnahme mautbefreit werden.

Welche Straßen/ Streckennetze sind betroffen?

Alle Tariflängen der mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind in einer Tabelle zusammengestellt. Diese Mauttabelle ist unter www.mauttabelle.de abrufbar.

Wird es Kontrollen zur Einhaltung der Mautpflicht geben?

Die Einhaltung der Mautpflicht wird auf vier Arten kontrolliert:

- Kontrollbrücken und -säulen
- Stationäre Kontrollen
- Mobile Kontrollen und
- Betriebskontrollen

Muss ich mich bei Toll Collect registrieren?

Nein, eine Registrierung bei Toll Collect ist freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Sie erleichtert nur die Zahlung der Maut. Nur wenn Sie eine OBU oder eine Windshield-OBU in Ihrem Fahrzeug nutzen möchten, ist eine vorherige Registrierung bei Toll Collect erforderlich.

Wie zahle ich die Maut?

Die Maut kann über eine automatische Einbuchung mit einem Fahrzeuggerät (On-Board-Unit (OBU), Windshield-OBU) oder alternativ über eine manuelle Einbuchung im Internet (Online) oder auch per App entrichtet werden.

Was passiert, wenn ich mich nicht bei Toll Collect registriere?

Wird die Maut für ein mautpflichtiges Fahrzeug nicht spätestens bei Beginn der mautpflichtigen Benutzung in der richtigen Höhe bezahlt und dies durch die Kontrolleure des BALM oder die automatischen Kontrolleinrichtungen (Kontrollbrücken und Kontrollsäulen) festgestellt, so wird ein Mautnacherhebungs- und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Zählt die Beladung mit in die Berechnung des Gesamtgewichtes (3,5 t) rein?

Nein. Ausschlaggebend ist immer die technisch zulässige Gesamtmasse, die in Feld F.1 im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Gilt die Ausnahme für Handwerkskarteninhaber generell für alle Fahrzeuge der Flotte oder nur für den individuellen Straßen-Tiefbauauftrag?

Die Ausnahme gilt nicht für die gesamte Flotte. Sie gilt für die individuelle Fahrt, die im Rahmen der Handwerkerausnahme durchgeführt wird.

Benötigt man dann eine sogenannte "Fahrerkarte"?

Eine “Gewerbekarte” ist hilfreich als Nachweis, aber keine Bedingung. Eine “Fahrerkarte”, wie man sie z.B. von den digitalen Fahrtenschreibern kennt, wird nicht benötigt.

Ist ein Traktor für die Baumbewässerung mautpflichtig (Gewicht größer als 3,5t)?

Ein Traktor ist mautpflichtig, wenn er für den Güterverkehr bestimmt ist und/oder dafür verwendet wird. Sofern ein Wasserbehälter als Anhänger fest mit dem Traktor verbunden ist, wird er für den Güterverkehr verwendet und ist daher mautpflichtig. Ist der Traktor nur als reine Arbeitsmaschine eingesetzt und dient nicht dem Güterverkehr, wie z. B. beim Mähen mit einem Mähbalken am Traktor, ist er nicht mautpflichtig.
Einzelheiten können per E-Mail unter mautbefreiung@toll-collect.de erfragt werden.

Sind Traktoren mit 40 km/h BBH und mehr als 3,5 t Gewicht, beim Transport zur Baustelle mautpflichtig?

Ein Traktor ist mautpflichtig, wenn er für den Güterverkehr bestimmt ist und/oder dafür verwendet wird. Sofern ein Wasserbehälter als Anhänger fest mit dem Traktor verbunden ist, wird er für den Güterverkehr verwendet und ist daher mautpflichtig. Ist der Traktor nur als reine Arbeitsmaschine eingesetzt und dient nicht dem Güterverkehr, wie z. B. beim Mähen mit einem Mähbalken am Traktor, ist er nicht mautpflichtig.
Einzelheiten können per E-Mail unter mautbefreiung@toll-collect.de erfragt werden.

Was ist mit Traktoren mit 14 t tzGm? Fallen die auch unter die neue Mautpflicht?

Dies hängt vom Einzelfall ab und kann bei Toll Collect unter der E-Mailadresse: mautbefreiung@toll-collect.de mit den Detailangaben nachgefragt werden.

Müssen bereits eingebaute OBUs (z.B. bei Fahrzeugen mit 6,5 t tzGm) aktualisiert werden oder wird die Maut bei Status unter 7,5 t automatisch berechnet?

Zum Stichtag 1.7.2024 muss einmalig die Einstellung der OBU aktualisiert werden. Die zutreffende Gewichtsklasse muss korrekt (technisch zulässige Gesamtmasse, Feld F.1) eingestellt bzw. überprüft und eingetragen werden. Die Maut wird dann automatisch erhoben.

Wie kann man eine Eintragung in der Handwerksrolle für einen Teilbereich im Straßenbau bei Toll Collect angeben, bzw. bei den bereits eingetragenen Fahrzeugen hinterlegen? Ist man durch eine Eintragung in der Handwerksrolle von der Maut befreit?  

Nach Registrierung kann im Toll Collect Portal die Handwerkskarte hochgeladen werden. Damit können die hinterlegten Fahrzeuge von der Maut befreit werden.
Wird das Fahrzeug mit mehr als 3,5 t tzGm und weniger als 7,5 t tzGm im Rahmen des Werkverkehrs des Straßenbaus genutzt, so kann dieses Fahrzeug unter folgendem Link auf der Internetseite von Toll Collect im Rahmen der Handwerkerausnahme von der Mautpflicht befreit werden:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/formular_anzeige_handwerkliche_taetigkeit.html#/kundendaten
Für Fahrten, die ausschließlich dem Garten- und Landschaftsbau zuzuordnen sind, gilt die Befreiung nicht.

Sind Hubsteiger für Baumpflegearbeiten mautpflichtig?

Nein, Hubsteiger sind nicht mautpflichtig, weil sie nicht für den Gütertransport bestimmt sind.

Wie verhält es sich bei einem LKW mit H- Kennzeichen? Ist dieser mautpflichtig?

Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Wenden Sie sich gern an mautbefreiung@toll-collect.de

Im Betrieb gibt es einen mautpflichtigen LKW und zusätzlich gibt es einen weiteren LKW mit 6 t - muss man dies bei Toll Collect melden oder kann man gleich eine Box einbauen lassen?

Man muss sich zunächst mit dem Kfz bei Toll Collect anmelden bzw. registrieren. Die OBU wird von Toll Collect an den zertifizierten Einbaubetrieb versandt.

Ist der Transport eines Wasserfasses, das zur Bewässerung dient, auf 5 t LKW mautpflichtig?

Ja. Es kommt nicht darauf an, welche Güter transportiert werden.

Wie sieht es bei Privatnutzung eines mautpflichtigen Fahrzeuges aus?

Auch hier besteht Mautpflicht, da auf das Fahrzeug abzustellen ist und keine Ausnahmeregelung greift.

Gibt es genug Mautgeräte für die Windschutzscheibe und was ist, wenn nicht?

Ja, bei Toll Collect sind ausreichend Mautgeräte vorrätig.

Wie verhält es sich mit Winterdienstfahrzeugen? Gelten diese ebenfalls als selbstfahrende Arbeitsmaschinen?

Dies hängt vom Einzelfall ab und kann bei Toll Collect unter der E-Mailadresse: mautbefreiung@toll-collect.de mit den Detailangaben nachgefragt werden.

Wie verhält es sich mit Leerfahrten? Sind diese generell mautpflichtig?

Die Mautpflicht hängt von der technisch zulässigen Gesamtmasse des Motorfahrzeugs ab. Hat dieses weniger als 3,5 t tzGm, so bleiben alle Fahrten mautbefreit. Solange die Handwerkerausnahme nicht für den GaLaBau durch das zuständige Verkehrsministerium anerkannt wird, ist es daher für die Mautpflicht ab 01.07.2024 für leichte Nutzfahrzeuge nicht entscheidend, ob Handwerksmaterialien transportiert werden oder es sich um eine Leerfahrt handelt. Generell sind daher Leerfahrten für entsprechende Fahrzeuge mautpflichtig.

Muss für jede Erstattungsanzeige eine Gebühr von 20€ entrichtet werden (pro Überweisung der Maut) oder gilt diese Gebühr einmalig?

Dies wird derzeit noch geprüft. Die Annahme ist, dass einmalig für jeweils zwei Monate 20,00 € entrichtet werden müssen.

Können wir die Kosten für den Einbau auch rückerstatten lassen? Wenn die Rechtswidrigkeit der Mauterhebung erklärt wird.

Dies kann erst beurteilt werden, wenn eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist, die sich auch mit den Schadensersatzansprüchen aus der nicht rechtskonformen Umsetzung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in seiner neuen Fassung ab 01.07.2024 befasst hat.

Wie weit ist die IHK hier mit eingebunden?

Der BGL ist mit dem DIHK, dem Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) und der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) in engem Austausch. Die genannten Spitzenverbände unterstützen die politische Forderung des BGL einer Mautbefreiung für den GaLaBau.

Müssen die Fahrten im Windshield-OBU einzeln eingegeben werden, oder werden diese automatisch erfasst?

Diese werden automatisch erfasst, es muss nichts mehr eingegeben werden.

Wie werden die km errechnet? Erfolgt die Erfassung nur über die Säulen oder über GPS des Gerätes oder Mobilfunk oder müssen die Kilometer manuell eingegeben werden?

Die Erfassung erfolgt über GPS-Daten. Eine manuelle Eingabe ist erforderlich und die Strecke muss vor Nutzung eingebucht werden. Wird die Strecke während der Fahrt geändert oder abgebrochen bzw. die Fahrt gar nicht angetreten, so muss ein Stornierungsverfahren für die bereits gebuchte Strecke durchgeführt werden.

Erfassen Brücken und/oder Säulen auch Fahrzeuge, die nicht ausgerüstet sind?

Ja, auch diese Fahrzeuge werden von den Mauteinrichtungen erfasst.