Maut auf leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli 2024:
BGL SETZT SICH AUF HÖCHSTER EBENE FÜR EINE MAUTBEFREIUNG DES WERKVERKEHRS IM GALABAU EIN
Gemeinsam setzen die Verbände des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus in Deutschland alles daran, die drohende neue Maut für den GaLaBau zu verhindern. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden!
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. So sieht es das überarbeitete Bundesfernstraßenmautgesetz vor. Während der Werkverkehr des Handwerks von der erweiterten Maut ausgenommen ist, soll dies bislang nicht für den GaLaBau gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) argumentiert, dass der GaLaBau zur Landwirtschaft zähle und damit nicht unter die sogenannte „Handwerkerausnahme“ fallen könne.
Der BGL ist entschieden anderer Auffassung und kämpft seit langem für eine Klarstellung, dass der GaLaBau Tätigkeiten ausübt, die mit dem Handwerk vergleichbar sind. Das Gesetz sieht eine solche Öffnungsklausel vor.
Aus der Sicht des BGL ist es völlig unverständlich, weshalb das Ministerium bislang an seiner Argumentation festhält.
Dies öffnet einer auch rechtlich problematischen Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrungen die Tür. Diese Auffassung wird ausdrücklich auch von Seiten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) geteilt. Der GaLaBau soll damit nicht zum Handwerk umgeschlüsselt werden. Vielmehr muss er von Seiten des BMDV als vergleichbar mit dem Handwerk eingestuft werden.
Der BGL hat in zahlreichen Schreiben und Gesprächen mit Spitzenpolitiker*innen auf die Problematik hingewiesen und ist zudem in Kontakt mit der Leitung des BMDV. Der Bundesverband war mit einem Stand auf dem FDP-Bundesparteitag in Berlin vertreten und hat dazu Gespräche auf höchster Ebene geführt. Auch die Landesverbände nutzen ihre politischen Kontakte.
Merkblätter und Download-Unterlagen
Merkblätter und Download-Unterlagen stellt der BGL zur Verfügung.