Jahreshauptversammlung VGL Niedersachsen-Bremen e.V - Rückschau
Vorsichtiger Optimismus trotz nach wie vor wirtschaftlich angespannter Lage
Am 22. und 23. Februar trafen sich die Mitgliedsbetriebe des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus Niedersachsen-Bremen e.V. zu ihrer Mitgliederversammlung in Hildesheim.
Uwe Krebs, 1. Vorsitzender des Verbandes, konnte für das vergangene Jahr einen leichten Zuwachs des Umsatzvolumens und der Beschäftigtenzahl um 0,7 bzw. 0,9% verkünden, wobei er insbesondere die nochmalige Steigerung der Auszubildendenzahlen um 6,5 % (!) hervorhob. Damit werden im Garten- und Landschaftsbau in Niedersachsen-Bremen 1004 junge Menschen ausgebildet, was einer Ausbildungsquote von über 10% entspricht. Mit diesen Zahlen ist die Leistung des Garten- und Landschaftsbaues im Bereich Ausbildung für viele andere Branchen als vorbildlich anzusehen.
In seiner politischen Festrede ging Dr. Lothar Hagebölling, Staatssekretär im Niedersächsischen Finanzministerium, auf die Ergebnisse der jüngsten Konjunkturumfrage des Verbandes für den Garten- und Landschaftsbau ein:
Den positiven Aspekten – leicht verbesserte Auftragslage und leichter Anstieg der Beschäftigten – stehen der Preisverfall bei öffentlichen Aufträgen und die schlechte Zahlungsmoral vieler Kunden gegenüber. Dr. Hagebölling sagte zu, sich im Zuständigkeitsbereich des Landes nachdrücklich für eine Zahlungsbeschleunigung im Bereich öffentlicher Aufträge einzusetzen.
Von den Garten- und Landschaftsbauunternehmern sehr positiv aufgenommen wurde das Angebot des Hildesheimer Oberbürgermeisters Kurt Machens, für das Jahr 2010 über eine Landesgartenschau in Hildesheim nachzudenken, auch wenn – wie Dr. Hagebölling erklärte – eine finanzielle Förderung durch das Land Niedersachsen derzeit nicht zugesagt werden könne.
Nach kontroverser Diskussion wurde mit 4 Enthaltungen und 1 Gegenstimme dem Beschlußvorschlag des Hauptausschusses gefolgt, eine „Zweistufige Mitgliedschaft“ einzuführen. Neben einer „ordentlichen“ Mitgliedschaft ist somit auch eine „außerordentliche“ Mitgliedschaft im Verband möglich. Die außerordentliche Mitgliedschaft ermöglicht GaLaBau-Betrieben einen unbefristeten Verbandsbeitritt, die die fachlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft (derzeit) nicht erfüllen.
Außerordentliche Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten (z.B. Einhaltung der Tarifverträge) wie ordentliche Mitglieder – mit folgenden Einschränkungen:
• Sie sind nicht befugt, das Verbandslogo zu führen (und entsprechende Werbeartikel zu nutzen)
• Sie werden nicht im Fachbetriebsverzeichnis des Verbandes geführt
Die Berechnungsgrundlage für die Mitgliedsbeiträge von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern ist identisch. Es können nur Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft an den Verband gerichtet werden – über die Einstufung als ordentliches/außerordentliches Mitglied entscheidet der Vorstand.
Der Beweggrund für diese Satzungsänderung ist die wachsende Anzahl und damit Bedeutung der nicht im Verband organisierten Betriebe im Hinblick auf Umsatzvolumen und Bruttolohnsumme der Branche.
In ihren Ämtern bestätigt wurden Jürgen Hoppe, Uelzen, als erster stellvertretender Vorsitzender sowie Achim Kluge, Delligsen, als Vorstandsmitglied.
Massive Kritik wurde von den anwesenden Unternehmern an der Zwangsmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern geäußert: Da die Beiträge an die IHK die Garten- und Landschaftsbaubetriebe zusätzlich mit Kosten belastet, denen keine erkennbare Leistung der IHK für die Betriebe gegenüber steht, endete die Versammlung mit einem nachdrücklichen Appell an die Politik, die Weichen für die Abschaffung der anachronistischen IHK-Zwangsmitgliedschaft zu stellen.
FOTO: Voller Einsatz für den Berufsstand : BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker nahm an seinem Geburtstag an der Mitgliederversammlung teil. VGL-Vorsitzender Uwe Krebs gratuliert und überreicht einen "edlen Tropfen"zurück