Gemeinsames Treffen der Regionalgruppen Hannover und Braunschweig

1. Thomas Haase, Bergen, zum neuen Öffentlichkeitsbeauftragten der Regionalgruppe Hannover gewählt.
2. Schnelle und kostengünstige Einigung ohne Prozess: Die Arbeit der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle

Gemeinsames Treffen der Regionalgruppen Hannover und Braunschweig
Hannover, 19.11.2008
30 Kollegen der Regionalgruppen Hannover und Braunschweig hatten sich im Parkhotel Kronsberg versammelt, um sich  über die Arbeit der Niedersächsischen Bauschlichtungsstelle zu informieren. Danach stand dann noch eine Wahl an: Thomas Haase (Foto) aus Bergen wurde zum neuen Öffentlichkeitsbeauftragten der Regionalgruppe Hannover gewählt.

Dr. Lothar Haas,  pensionierter Richter und Leiter der Schlichtungsstelle, stellte die Vorteile eines Schlichtungsverfahrens gegenüber einem Bauprozess überzeugend dar:

1. Kürzere Dauer des Verfahrens: Im Mittel der vergangenen Jahre haben Bauprozesse in Niedersachsen  15 - 18 Monate gedauert, Schlichtungsverfahren hingegen 2 - 3 Monate

2. Geringere Kosten: In vielen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren ohne Rechtsanwälte und Sachverständige abgewickelt werden, was zu erheblichen Kostenersparnissen führt. Die Kosten der Bauschlichtung setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr von 400 Euro (netto) zzgl. 90 Euro pro Stunde mündlicher Verhandlung unter Leitung des Vorsitzenden und Fahrtkosten (50 - 100 Euro). In der Regel werden die anfallenden Kosten zwischen den Parteien geteilt

3. Schonung von Beziehungen: Die Konfliktpartner handeln das Ergebnis der Schlichtung selbstbestimmt aus und können sich anschließend noch "in  die Augen sehen" bzw. erneut zusammenarbeiten. Dies ist bei einem Prozess oft nicht der Fall.

Das Ergebnis der Schlichtung vor einer offiziell anerkannten Schlichtungsstelle ist für beide Partner bindend, weitere Beteiligte (z.B. Generalunternehmer, Lieferanten usw.) können in das Verfahren einbezogen werden.

Zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren kann normalerweise niemand  gezwungen werden - es sei denn, im Vertrag wird vorab vereinbart, das im Streitfall zunächst ein Schlichtunsgverfahren durchzuführen ist. Eine solche Vereinbarung ist bindend.

Die Zahlen, die Dr. Haas abschließend über die Arbeit der Schlichtungsstelle präsentieren konnte, hinterließen sichtlich Eindruck bei den anwesenden GaLaBau-Unternehmern:

- Wenn die Schlichtungsstelle von einem der "Kontrahenten" angerufen wird, gelingt es in 70-75% der Fälle, auch den anderen Beteiligten zu einem Schlichtungsverfahren zu bewegen

- 90 % der Schlichtungsverfahren führen zu einer Einigung der beteiligten Parteien

Weitere Informationen unter: www.bauschlichtungsstelle.de

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