Der Garten als Steueroase

Konjunkturpaket lässt staatliche Geldquellen in Privatgärten sprudeln

Der Garten als Steueroase
Gartenbesitzer können sich jetzt doppelt freuen: Seit dem 1.1.2009 übernimmt der Finanzminister bis zu 1200 Euro der Arbeitskosten für Gartenumgestaltung  und zusätzlich noch einmal bis zu 4000 Euro der Kosten für die Gartenpflege!

Besonders interessant dabei ist, dass dieser zweifache Steuerbonus - anders als die auf 2009 beschränkte Abwrackprämie für Autos – jedes Jahr neu in Anspruch genommen werden kann. Bei umfangreicherer Neugestaltung von Garten, Eingangsbereich, Terrasse oder Wegen kann die Aufteilung in mehrere Teilabschnitte also durchaus Sinn machen!

Grundsätzlich werden 20% der Lohnkosten erstattet – bis zu einer Rechnungssumme von maximal 6000 Euro ( = 1200Euro€ Erstattung) für Umgestaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und 20 000 Euro (= 4 000 Euro Erstattung) für Gartenpflege. Besonders erfreulich für den Gartenbesitzer ist dabei auch, dass für die Berechnung des Steuerbonus der Bruttoarbeitslohn – also die Lohnkosten inklusive der Mehrwertsteuer – zu Grunde gelegt wird.  Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Ein Gartenbesitzer lässt seinen Garten pflegen. Der Landschaftsgärtner rechnet für Gehölzschnitt, Rasenpflege und Pflege der Pflanzflächen 1980 Euro ab. Einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% ergibt sich eine Rechnungssumme von  2356,20 Euro. Hierauf erhält der Gartenbesitzer einen Steuerbonus in Höhe von 471, 24 Euro (= 20% ), der direkt seine Einkommensteuer mindert.

Der gleiche Gartenbesitzer beauftragt den Garten- und Landschaftsbaubetrieb zusätzlich mit der Neugestaltung des Vorgartens und Eingangsbereichs seines Hauses. Die Gesamtrechnung – ohne Mehrwertsteuer - beträgt 7900 Euro . Von dieser Summe werden 4900 Euro als Lohnkosten auf der Rechnung ausgewiesen.  Zuzüglich 19% Mehrwertsteuer muss der Gartenbesitzer für den Arbeitslohn also 5831 Euro aufwenden. Vom Finanzamt bekommt er davon 20%, das sind 1166,20 Euro, erstattet. Mit dem zweifachen Steuerbonus für Gartenumgestaltungs- und Gartenpflegearbeiten kann sich der Gartenbesitzer in diesem Beispiel also auf eine Steuererstattung von 471,24 Euro + 1166,20 Euro, das sind 1 637,44 Euro, freuen!

Einige Punkte gilt es jedoch zu beachten, um auch tatsächlich in den Genuss des Steuerbonus zu kommen: Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und der Rechnungsbetrag von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen wurde. Wichtig ist auch, dass bei der Rechnungsstellung Lohnkosten, Fahrt- und Maschinenkosten getrennt ausgewiesen werden, da nur diese bei der Steuererstattung angerechnet werden. Die Kosten für das Baumaterial sind nicht absetzbar.

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